Aktuelle Informationen

Gewässerentwicklungsplan
Weltweit hat im Bereich der Gewässerbewirtschaftung ein Umdenken statt gefunden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Auf der einen Seite vermehrte Hochwasserereignisse, auf der anderen Seite Wassermangel, zudem Grundwasserverschmutzungen durch intensive Landnutzung und Erosionsschäden.

Dies hat auf Europäischer Ebene zu einer Novellierung der Gesetzgebung geführt und ist in der EU-Wasser-rahmenrichtlinie festgeschrieben worden. Um auf regionaler Ebene Lösungen für ein integriertes Wassermanagement zu erreichen, das alle Faktoren ökologischer, ökonomischer und sozialer Natur berücksichtigt, wird das Instrument des Gewässerentwicklungsplanes (GEP) eingeführt. Diese Pläne sollen die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern sicher stellen, sowie die schädlichen Auswirkungen von Hochwasserereignissen durch geeignete Maßnahmen reduzieren.
Die EU Wasserrahmenrichtlinie wird schrittweise in der nationalen Gesetzgebung verankert. In Deutschland ist dies umgesetzt im Auftrag der Wassergesetze, der Naturschutzgesetze, des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der Agenda 21. Sie enthalten die Verpflichtung zu einer ökologisch orientierten Pflege, zu einer nachhaltigen Entwicklung von Gewässern mit ihren Uferbereichen sowie zu einem vorbeugenden Hochwasserschutz.

Gewässerabschnitte wurden in der Vergangenheit im Zuge von Flurbereinigungsmaßnahmen begradigt, natürliche Überschwemmungsgebiete zugunsten von Siedlungen, Verkehrswegen und landwirtschaftlichen Nutzungen umgestaltet. Diese Veränderungen führten zu einem Verlust an Retentionsräumen, zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit der Gewässer, zur Degeneration von Uferzonen, zur Erhöhung der Erosion und zum Verlust von Landschaftsstrukturen. In vielen Fällen kann dies durch gezielte Renaturierungsmaßnahmen rückgängig oder gemindert werden.

Steinbacher-CONSULT bietet den Kommunen die Ausarbeitung eines Gewässerentwicklungsplanes in enger Absprache mit den zuständigen Behörden an und übernimmt die Beantragung und Abwicklung der Bezuschussung.

Auf dem Bild ist ein Gewässer gezeigt, bei dem dringender Handlungsbedarf besteht. Ein typisches Opfer der in den 70-er Jahren massiv durchgeführten Flurbereinigung. Die EU- Wasserrahmenrichtlinie zielt darauf ab solche Maßnahmen schrittweise rückgängig zu machen.

Staatliche Förderungen
Die Kompetenzen für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen ist abhängig von der Größe des Gewässers. Die Kommunen sind somit zuständig für den Unterhalt und die Pflege Gewässer 3. Ordnung. Gegenwärtig erhalten Gemeinden für Gewässerunterhaltsmaßnahmen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 %. Ab 01.01.2005 gibt es nur noch Förderungen für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, wenn ein Gewässerentwicklungsplan (GEP) vorliegt. Die Ausarbeitung eines GEP wird von den zuständigen Behörden immerhin mit bis zu 100 % bezuschusst.

Das Bestreben jeder Gemeinde sollte der Erhalt unserer Lebensräume im Sinne der Agenda 21 für zukünftige Generationen sein. Ein wichtiges Instrument dazu ist der Gewässerentwicklungsplan. Der Gesetzgeber trägt diesem Ziel Rechnung, indem er Gewässerpflegemaßnahmen nur noch dann finanziell unterstützt, wenn diese zielgerichtet sind, also einem GEP folgen.

Ansprechpartner:
Frau Dr. Burghard(Biologie)
Tel. (08 21) 46 05 939

Herr Dipl.-Ing. Brinkmann
Tel. (08 21) 46 05 939

Gewässer
Wir bieten den Kommunen die Ausarbeitung eines Gewässer-
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