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Gewässerentwicklungsplan
Weltweit hat im Bereich der Gewässerbewirtschaftung
ein Umdenken statt gefunden. Die Gründe dafür liegen auf der
Hand. Auf der einen Seite vermehrte Hochwasserereignisse, auf der anderen
Seite Wassermangel, zudem Grundwasserverschmutzungen durch intensive Landnutzung
und Erosionsschäden.
Dies hat auf Europäischer Ebene zu einer Novellierung der Gesetzgebung geführt und ist in der EU-Wasser-rahmenrichtlinie festgeschrieben worden. Um auf regionaler Ebene Lösungen für ein integriertes Wassermanagement zu erreichen, das alle Faktoren ökologischer, ökonomischer und sozialer Natur berücksichtigt, wird das Instrument des Gewässerentwicklungsplanes (GEP) eingeführt. Diese Pläne sollen die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern sicher stellen, sowie die schädlichen Auswirkungen von Hochwasserereignissen durch geeignete Maßnahmen reduzieren.
Die EU Wasserrahmenrichtlinie wird schrittweise in der nationalen Gesetzgebung verankert. In Deutschland ist dies umgesetzt im Auftrag der Wassergesetze, der Naturschutzgesetze, des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der Agenda 21. Sie enthalten die Verpflichtung zu einer ökologisch orientierten Pflege, zu einer nachhaltigen Entwicklung von Gewässern mit ihren Uferbereichen sowie zu einem vorbeugenden Hochwasserschutz.
Gewässerabschnitte wurden in der Vergangenheit im Zuge von Flurbereinigungsmaßnahmen begradigt, natürliche Überschwemmungsgebiete zugunsten von Siedlungen, Verkehrswegen und landwirtschaftlichen Nutzungen umgestaltet. Diese Veränderungen führten zu einem Verlust an Retentionsräumen, zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit der Gewässer, zur Degeneration von Uferzonen, zur Erhöhung der Erosion und zum Verlust von Landschaftsstrukturen. In vielen Fällen kann dies durch gezielte Renaturierungsmaßnahmen rückgängig oder gemindert werden.
Steinbacher-CONSULT bietet den Kommunen die Ausarbeitung eines Gewässerentwicklungsplanes in enger Absprache mit den zuständigen Behörden an und übernimmt die Beantragung und Abwicklung der Bezuschussung.
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