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Beitrags- und Gebührenkalkulation
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
24.02.2005 um 9:00 Uhr
Nach der neuesten Rechtssprechung des BayVGH ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bereits erforderlich, wenn der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung über 12% liegt. Dies ist bei den meisten bayrischen Kommunen der Fall.
Neben den Grundlagen des gesplitteten Gebührenmaßstabs werden von den Referenten von Steinbacher-Consult insbesondere die rechtliche Situation und die Voraussetzungen für die gesplittete Gebühr sowie Methoden zur Flächenerfassung und zum Datenmanagement vorgestellt.
Besonders interessant ist die Einführung der gesplitteten Gebühr mit der gleichzeitigen Fortführung des Generalentwässerungsplans, da für beides die abflussrelevanten Flächen ermittelt werden müssen.
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