Baubetreuung und Bauberatung
SiGe
Die Baustellenverordnung wendet sich an den Bauherrn bzw. seinen Beauftragten, nicht an den Bauunternehmer. Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wurde die Europäische Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt. Damit soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich verbessert werden.
Danach ist der Bauherr bzw. sein Beauftragter verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGEPLAN) zu erstellen, einen Koordinator und Unterlage zu bestellen:

1. Vorankündigung
Eine Vorankündigung ist für jede Baustelle zu erstellen, bei der
  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden
oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Die Vorankündigung ist dem für die Baustelle örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Dieser Plan muss die für die jeweilige Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und geeignete Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist vor Einrichtung der Baustelle vom Bauherrn oder seinem Beauftragten oder vom Koordinator zu erstellen, wenn

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind
und
  • eine Vorankündigung zu übermitteln ist,
oder
  • besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.
3. Koordinator
Sind auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss der Bauherr bzw. sein Beauftragter unabhängig von der Größe der Baustelle einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.

4. Unterlage
Die Unterlage beschreibt sicherungstechnische Einrichtungen für spätere Instandhaltungsarbeiten.

Steinbacher-CONSULT
Wir haben speziell für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz mehrere Mitarbeiter ausgebildet.

Unseren Kunden stehen damit zertifizierte Koordinaten zur Verfügung.

Ansprechpartner für Sie sind
Herr Rappel
Tel. 08 21/4 60 59-16
Herr Hintermayr
Tel. 08 21/4 60 59 -34
Erfahrung
Wir setzen auf erfahrene Bauleiter, ohne den Nachwuchs zu vernachlässigen. Durch Schulungen und Seminare in der Bauleitung sind wir immer auf dem neuesten Stand.
Qualifikation
Wir haben qualifizierte Koordinatoren für Baustellen, welche die Aufgaben für die Arbeitssicherheit und den Unfallschutz auf Baustellen wahrnehmen.
Betreuung
Die Betreuung Ihrer Baumaßnahme durch unsere Bauleiter beginnt mit der Ausschreibung und endet mit der Übergabe der Bauwerke an unsere Kunden nach der Gewährleistungszeit.