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SIGE – Koordination
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) gewährleistet zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz und der EU-Baustellenichtlinie Bauarbeiter besser vor Bauunfällen zu schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Bauherr für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen einen Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Eine Unterstützung erfolgt in der Planungsphase bei der Planung der Bauverfahren, Baumethoden und des Bauablaufs, bei der Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) und bei der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. In der Bauphase durch Koordination der Anwendung der Allgemeinen Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz, durch die Überwachung der Bauarbeiter auf die Erfüllung der Pflichten und die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren.
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