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Landschaftsplanung
Um den landschaftsästhetischen, ökonomischen und naturschutzfachlichen Ansprüchen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne dadurch die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ist eine nachhaltige Landschaftsplanung zwingend erforderlich. Dieses übergeordnete Ziel ist im Rahmen von verschiedenen Aufgabenbereichen umzusetzen. Zu diesen zählen Gewässerentwicklungsplanungen, Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerische Begleitpläne, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Ökokonten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Raumempfindlichkeitsanalysen oder faunistische Untersuchungen.
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