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Landschaftsplanung

Um den landschaftsästhetischen, ökonomischen und naturschutzfachlichen Ansprüchen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne dadurch die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ist eine nachhaltige Landschaftsplanung zwingend erforderlich. Dieses übergeordnete Ziel ist im Rahmen von verschiedenen Aufgabenbereichen umzusetzen. Zu diesen zählen Gewässerentwicklungsplanungen, Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerische Begleitpläne, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Ökokonten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Raumempfindlichkeitsanalysen oder faunistische Untersuchungen.

 


Ökokonto Mertingen
ca. 6ha





Ortsumfahrung Zusmarshausen
Landschaftspflegerischerbegleitplan,
Spezielle Artenschutzrechtliche
Prüfung



Gemeinde Herrsching,
Erstellung eines
Gewässerentwicklungsplanes
für 26 Bachläufe mit einer
Gesamtlänge von 25 km
und einem Einzugsgebiet
von ca. 90 ha