Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen:
Kommunen > 100.000 Einwohnenden bis 30. Juni 2026
Kommunen < 100.000 Einwohnenden bis 30. Juni 2028
Kommunen > 10.000 Einwohnenden können ein vereinfachtes Verfahren anwenden oder sich mit benachbarten Städten/Gemeinden zusammenschließen, um eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen, sofern dies im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die passende Wärmestrategie für Ihre Gemeinde.
Unsere Leistungen
Projektorganisation
Eignungsprüfung
Bestandsanalyse
Potentialanalyse
Entwicklung Zielszenario
Umsetzungsstrategie „Kommunale Wärmewendestrategie“ und konkrete Umsetzungsmaßnahmen