Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen:

  • Kommunen > 100.000 Einwohnenden bis 30. Juni 2026
  • Kommunen < 100.000 Einwohnenden bis 30. Juni 2028
  • Kommunen > 10.000 Einwohnenden können ein vereinfachtes Verfahren anwenden oder sich mit benachbarten Städten/Gemeinden zusammenschließen, um eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen, sofern dies im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die passende Wärmestrategie für Ihre Gemeinde.

Unsere Leistungen

  • Projektorganisation
  • Eignungsprüfung
  • Bestandsanalyse
  • Potentialanalyse
  • Entwicklung Zielszenario
  • Umsetzungsstrategie „Kommunale Wärmewendestrategie“ und konkrete Umsetzungsmaßnahmen
  • Begleitende Akteurs-/Öffentlichkeitsarbeit
  • Digitaler Zwilling

Referenzen - Kommunale Wärmeplanung

Ladepark Allianz-Arena

Kontakt

Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG
Richard-Wagner-Straße 6
D-86356 Neusäß/Augsburg

Telefon: +49 (0) 821/4 60 59-0
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